§ 40 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
(1) Diese Verordnung, ausgenommen § 4 Abs. 2, § 6 samt Überschrift und § 19 bis § 22 jeweils samt Überschriften, tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Zivilflugplatz-Betriebsordnung – ZFBO, BGBl. Nr. 72/1962, außer Kraft.
(2) § 4 Abs. 2, § 6 samt Überschrift und § 19 bis § 22 jeweils samt Überschriften treten mit 1. Juli 2025 in Kraft. Vor diesem Datum in der Flugplatzbetriebsleitung eingesetzte Personen (inklusive stellvertretende Personen) müssen ab diesem Datum eine Grundausbildung für Flugplatzbetriebsleitung absolviert haben.
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