Zivilflugplatzbenützende nehmen Anlagen oder Einrichtungen eines Zivilflugplatzes in Anspruch. Zivilflugplatzbenützende sind insbesondere
1. Luftfahrzeughalter,
2. Luftfahrzeugbesatzungsmitglieder,
3. Fluggäste,
4. Flugplatzbesucher bzw. Flugplatzbesucherinnen und
5. am Flugplatz tätige Personen.
Rückverweise
ZFBO 2024 · Zivilflugplatz-Betriebsordnung 2024
§ 23 Verbindlichkeit der Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen
…Die einen öffentlichen Zivilflugplatz benützende Person (§ 25) unterwirft sich dadurch, dass sie dessen Anlagen oder Einrichtungen benützt, den für diesen Flugplatz geltenden Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen.…
§ 21 Kundmachung der Beschreibung des Zivilflugplatzes
…Beschreibung des Zivilflugplatzes (§ 20) zu übermitteln. Diese Daten und Informationen sind nach Prüfung von der zuständigen Behörde, unbeschadet der Verpflichtungen gemäß § 25 Krankenhaus-Hubschrauberflugplatz-Verordnung (KHV), BGBl. II Nr. 82/2017, der Austro Control GmbH zur Kundmachung in luftfahrtüblicher Weise bereitzustellen.…