§ 13 Rollhilfe
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
§ 13 Rollhilfe — ZFBO 2024
Jeder Zivilflugplatzhalter ist verpflichtet, Piloten und Pilotinnen auf ihr Verlangen Rollhilfe zu gewähren.
§ 26 ZFBO 2024 · ZFBO 2024 · Zivilflugplatz-Betriebsordnung 2024
§ 26 Entgelteordnung
…insbesondere um Entgelte für 1. die Benützung der Anlagen und Einrichtungen des Zivilflugplatzes zum Zwecke der Landung (Landetarif), 2. die Inanspruchnahme von Rollhilfe (§ 13), 3. die Benützung der Fluggastabfertigungsgebäude einschließlich ihrer Einrichtungen durch abfliegende Fluggäste (Fluggasttarif), 4. die Inanspruchnahme von Befeuerungsanlagen des Zivilflugplatzes (Befeuerungstarif), 5. die Inanspruchnahme von Bodenabfertigungsdiensten…
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