(1) Die Zertifizierungsstelle hat für den Fall der Beendigung, Einschränkung, Aussetzung oder des Widerrufs einer Zertifizierung die Voraussetzungen des Punktes 7.11 ISO/IEC 17065:2012 zu erfüllen.
(2) Die Zertifizierungsstelle hat der Datenschutzbehörde die Gründe für die Beendigung, Einschränkung, Aussetzung oder den Widerruf einer Zertifizierung mitzuteilen.
(3) Die Zertifizierungsstelle hat Anweisungen der Datenschutzbehörde, eine bereits erteilte Zertifizierung zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für die Zertifizierung nicht mehr erfüllt werden, zu befolgen. Der Zertifizierungsinhaber, der von dieser Anweisung betroffen ist, hat im Rahmen des Widerrufverfahrens Parteistellung.
ZeStAkk-V · Zertifizierungsstellen-Akkreditierungs-Verordnung
§ 19 Anforderungen an ein Managementsystem
…nach der DSGVO erfüllen kann. (2) Im Managementsystem sind zusätzlich zu den Vorgaben der Punkte 8.1 bis 8.8 ISO/IEC 17065:2012 vorzusehen: 1. Verfahren gemäß § 17 für den Fall der Beendigung, Einschränkung, Aussetzung oder des Widerrufs der Zertifizierung, einschließlich der Festlegung von Fristen, innerhalb derer die Mitteilung an die Datenschutzbehörde gemäß…
§ 4 Akkreditierungsverfahren
…mit Bescheid. Antragslegimitiert sind ausschließlich juristische Personen im Sinne des Punktes 4.1.1 ISO/IEC 17065:2012 (Antragsteller). (2) Dem Antrag sind sämtliche für das Verfahren erforderlichen Dokumente anzuschließen. Die Akkreditierung als Zertifizierungsstelle setzt den Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des Art. 43 Abs. 2 DSGVO, der Internationalen Norm…
§ 9 Zertifizierungsvereinbarung und Maßnahmen zur Sicherstellung der Kommunikation und der Vertraulichkeit
…oder jegliche Bezugnahme auf die erteilte Zertifizierung zu unterbleiben hat, b) etwaige Konformitätszeichen nach § 15 Abs. 1 zurückzustellen und nicht mehr zu verwenden sind, 7. die Verpflichtung des Zertifizierungswerbers, den mit Durchführung der Zertifizierung betrauten Personen der Zertifizierungsstelle, soweit zur Überprüfung der fortlaufenden Einhaltung der in der Zertifizierungsvereinbarung festgelegten Verpflichtungen erforderlich, nach…
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