§ 4 Hinweis für das Normerzeugungsverfahren
In Kraft seit 29. April 2023
Up-to-date
Diese Verordnung sowie die Frage, ob die Gründe des § 14 Abs. 2 TKG 2021 vorliegen, wurden unter Einhaltung der Bestimmung des § 14 Abs. 3 iVm. § 206 TKG 2021 öffentlich konsultiert.
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