Normen zur Behandlung von Abfällen
1. Bilgenwasser von Fahrzeugen wird als separiertes Wasser angesehen, sofern sein Ölgehalt 15 mg/l nicht übersteigt.
2. Häusliches Abwasser, das in einer Bordkläranlage behandelt wird, gilt im Hinblick auf die Vermeidung einer Verschmutzung der Wasserstraße nicht als verschmutzend, wenn seine Verschmutzungsindizes folgende Werte nicht übersteigen:
- Coli-Index: 1000
- abfiltrierbare Stoffe: 50 mg/l
- biochemischer Sauerstoffbedarf in fünf Tagen (mit Nitrifikationshemmung) (BSB tief 5): 50 mg/l
- chemischer Sauerstoffbedarf (CSB): 150 mg/l
Diese Werte müssen durch eine Sonderbehandlung des Wassers erzielt werden; eine Verdünnung mit Wasser ist zu diesem Zweck nicht zulässig.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden