§ 601a
In Kraft seit 01. Februar 2019
Up-to-date
Schnelle Schiffe
1. Schnelle Schiffe müssen allen übrigen Fahrzeugen den für deren Kurs und zum Manövrieren notwendigen Raum lassen. Sie können nicht verlangen, dass diese ihnen ausweichen.
2. Im Donauraum gilt Z 1 nicht gegenüber Kleinfahrzeugen.
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