§ 4026
In Kraft bis 31. Dezember 2011
Up-to-date
Umschlag von Flüssigkeiten als Massengut
Der Umschlag von Flüssigkeiten als Massengut in und aus Tankschiffen ist dauernd zu überwachen; es ist sicherzustellen, dass bei Gefahr (zB Überfüllen der Tanks) die Lade- bzw. Löschpumpen sofort stillgesetzt und die Absperrvorrichtungen an Bord geschlossen werden.
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