Notzeichen
1. Ein in Not befindliches Fahrzeug, das Hilfe herbeirufen will, kann zeigen:
a) eine Flagge oder einen sonstigen geeigneten Gegenstand, die im Kreis geschwenkt werden;
b) eine Flagge über oder unter einem Ball oder einem ballähnlichen Gegenstand;
c) ein Licht, das im Kreis geschwenkt wird;
d) Raketen oder Leuchtkugeln mit roten Sternen in kurzen Zwischenräumen;
e) ein Lichtzeichen, zusammengesetzt aus den Morsezeichen
(SOS);
f) ein Flammensignal durch Abbrennen von Teer, Öl oder ähnlichem;
g) rote Fallschirm-Leuchtraketen oder rote Handfackeln;
h) langsames und wiederholtes Heben und Senken der seitlich ausgestreckten Arme.
2. Diese Zeichen ersetzen oder ergänzen die Schallzeichen gemäß § 4.01 Z 4.
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