§ 330
In Kraft bis 31. Dezember 2011
Up-to-date
Tagbezeichnung der Fahrzeuge unter Segel, die gleichzeitig ihre Antriebsmaschine benützen Ein Fahrzeug unter Segel, das gleichzeitig seine Antriebsmaschine benützt, muss führen:
einen schwarzen Kegel mit der Spitze unten.
Dieser Kegel muss möglichst hoch und an der Stelle gesetzt werden, an der er am besten sichtbar ist.
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