§ 205
In Kraft bis 31. Januar 2019
Up-to-date
Kennzeichen der Anker
1. Die Anker von Fahrzeugen müssen dauerhafte Kennzeichen tragen. Wird der Anker auf einem anderen Fahrzeug desselben Eigentümers verwendet, kann das ursprüngliche Kennzeichen beibehalten werden.
2. Z 1 gilt nicht für Anker von Seeschiffen und Kleinfahrzeugen.
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