§ 1306
In Kraft bis 31. Dezember 2011
Up-to-date
Bezeichnung der Fahrzeuge der Feuerwehr und der Rettung Fahrzeuge der Feuerwehr im Einsatz und Fahrzeuge der Rettung im Einsatz dürfen ein gelbes gewöhnliches oder gelbes helles Funkellicht führen.
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