§ 1119
In Kraft bis 31. Dezember 2011
Up-to-date
Automatische Bahnführungssysteme
Die Verwendung von Systemen, die den Kurs bzw. die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges oder Verbandes auf Basis von georeferenzierten Daten ohne Eingriff des Schiffsführers in den laufenden Betrieb bestimmen (automatische Bahnführungssysteme), ist verboten.
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