Der Ausweis hat mindestens folgende Daten zu enthalten:
1. Vorderseite
a) Schriftzug „Republik Österreich – Dienstausweis“;
b) Schriftzug „Hafenmeister“ bzw. „Hafenmeisterin“;
c) Bundeswappen;
d) Lichtbild;
e) Vor- und Nachname;
g) Schriftzug „Geburtsdatum:“ und das betreffende Datum;
h) Schriftzug „Seriennummer:“ und die Seriennummer des Ausweises;
i) aufgedruckte Unterschrift der bzw. des Bediensteten;
i) aufgedruckte Unterschrift der bzw. des Bediensteten;
j) Schriftzug „Ausstellungsdatum:“ und das betreffende Datum;
k) Schriftzug „Ausstellende Behörde:“ und die betreffende Behörde;
2. Rückseite
a) Schriftzug „Hafenmeister“;
b) Gemäß § 40 des Schifffahrtsgesetzes die wesentlichen Berechtigungen wie folgt:
„Wesentliche Berechtigungen gemäß Schifffahrtsgesetz:
– Überwachung der Schifffahrt
– Erteilung von Anordnungen
– Betreten von Fahrzeugen, Schwimmkörpern, Schifffahrtsanlagen und schwimmenden Anlagen“
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