1. Die Tiefgangsanzeiger müssen mindestens in Dezimeter unterteilt sein, von der Leerebene bis zur Ebene der größten Einsenkung und die Form gut sichtbarer Streifen haben, die in zwei abwechselnden Farben gemalt sind
Die Teilung muss durch Zahlen gekennzeichnet sein, die neben den Streifen in Abständen von höchstens 5 Dezimeter und am oberen Ende der Streifen angebracht sind; die Teilung muss durch Marken bezeichnet sein, die eingekörnt, eingemeißelt oder geschweißt worden sind.
2. Trägt das Fahrzeug Eichskalen, die den Bestimmungen der Z 1 entsprechen, können diese Eichskalen die Tiefgangsanzeiger ersetzen.
Rückverweise
WVO · Wasserstraßen-Verkehrsordnung
§ 1111
…13.03 des Anhangs I zu Anlage 2 der Schiffstechnikverordnung für die Brandklassen A, B und C mit einer Füllmasse von mindestens a) 2 kg bei Fahrzeugen mit einer L OA bis zu 10 m mit Verbrennungsmotor, Heiz-, Koch- oder Kühleinrichtungen; b) 6 kg bei Fahrzeugen mit einer L OA von mehr als 10…
§ 204
…die Bedingungen für die Anbringung der Einsenkungsmarken in der geltenden Richtlinie 2016/1629/EU festgelegt. Bei Seeschiffen ersetzt die „Sommer-Frischwassermarke“ die Einsenkungsmarken. 2. An allen Fahrzeugen, deren Tiefgang 1 m erreichen kann, ausgenommen Kleinfahrzeuge, müssen Tiefgangsanzeiger angebracht sein. Für Binnenschiffe sind die Bedingungen für die Anbringung der Tiefgangsanzeiger…
§ 107
…Höchstzulässige Beladung, Höchstzahl der Fahrgäste, Sicht 1. Fahrzeuge dürfen nicht tiefer als bis zur Unterkante der Einsenkungsmarken abgeladen sein. 2. Die freie Sicht darf durch die Ladung oder die Trimmlage des Fahrzeugs nicht weiter als 350 m vor dem Bug eingeschränkt werden. Wird während…