Der Ausweis hat mindestens folgende Daten zu enthalten:
1. Vorderseite
a) Schriftzug „Republik Österreich – Dienstausweis“;
b) Schriftzug „Schifffahrtsaufsicht“;
c) Bundeswappen;
d) Lichtbild;
e) Amtstitel, Vor- und Nachname;
f) Schriftzug „Geburtsdatum:“ und das betreffende Datum;
g) Schriftzug „Seriennummer:“ und die Seriennummer des Ausweises;
h) aufgedruckte Unterschrift der bzw. des Bediensteten;
i) Schriftzug „Ausstellungsdatum:“ und das betreffende Datum;
j) Schriftzug „Ausstellende Behörde:“ und die betreffende Behörde;
2. Rückseite
a) Schriftzug „Schifffahrtsaufsicht“;
b) Gemäß § 6, § 30 Abs. 3 sowie § 38 Abs. 1 Z 2 und 3, Abs. 3 und 6 des Schifffahrtsgesetzes die wesentlichen Berechtigungen wie folgt:
„Wesentliche Berechtigungen gemäß Schifffahrtsgesetz:
– Überwachung der Schifffahrt
– Erteilung von Anordnungen
– Regelung der Schifffahrt
– Begehen und Befahren von Ufergrundstücken
– Betreten von Fahrzeugen, Schwimmkörpern, Schifffahrtsanlagen und schwimmenden Anlagen
– Festnahmen (§§ 35, 36 und 37a VStG)
– Untersuchung auf Alkoholgehalt der Atemluft“ [ sofern durch die Behörde ermächtigt ]
c) Schriftzug „Gebührenbefr. § 2 GebG“.
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