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Wasserstraßen-Verkehrsordnung
Anl. 15
WVO
Anl. 15 Die Bescheinigung ist bei Inanspruchnahme des Vorrechtes an Bord mitzuführen
In Kraft seit 01. Februar 2019
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Anl. 15 Die Bescheinigung ist bei Inanspruchnahme des Vorrechtes an Bord mitzuführen — WVO
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(Anm.: Anhang 4 als PDF dokumentiert)
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