§ 6 Bewertung der Überflutungsflächen
§ 6 Bewertung der Überflutungsflächen — WRG-GZPV
§ 6 Bewertung der Überflutungsflächen — WRG-GZPV
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. II Nr. 145/2014
Inkrafttretungsdatum
14. Juni 2014
Außerkrafttretungsdatum
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Paragraf-ID
NOR40162773
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Aufbauend auf den Ergebnissen der Abflussuntersuchungen ist unter Zugrundelegung der in den §§ 8, 9 und 10 festgelegten Kriterien und Bemessungsereignisse eine Bewertung der Flächen
1. nach deren Gefährdung und voraussichtlicher Schadenswirkung (Gefahrenzonen und Zonen gemäß § 9) sowie
2. nach deren Wirkung für den Hochwasserabfluss, den Hochwasserrückhalt und für Zwecke späterer schutzwasserwirtschaftlicher Maßnahmen (Funktionsbereiche)
vorzunehmen. Diese Bewertung ist im textlichen Teil der Gefahrenzonenplanungen (§ 7 Abs. 3) zu begründen.