Für die Standortwahl von Messstellen an Oberflächengewässern sind folgende Kriterien maßgeblich:
1. das hydrologische Regime des Einzugsgebietes;
2. die Größe und die Höhenlage des Einzugsgebietes;
3. die geologischen und geomorphologischen Verhältnisse im Einzugsgebiet;
4. die Gewässernetzdichte;
5. die anthropogenen Eingriffe in das Abflussgeschehen (zB Talsperren, Rückhaltebecken, Überleitungen, Kanäle);
6. die Größe der Wasserfläche bei stehenden Gewässern (Seen);
7. die Grenznähe (Grenzübertritt des Gewässers);
8. die ortsbezogenen Anforderungen (gerade Gewässerstrecke, stabiles Profil);
9. die Eignung zur Abschätzung der Grundwasserneubildung gemäß der Quantitätszielverordnung für alle Grundwasserkörper und Gruppen von Grundwasserkörpern.
Rückverweise
WKEV · Wasserkreislauferhebungsverordnung
§ 9 Messung des Wasserstandes
…1) Zur Messung des Wasserstands ist bei jeder Messstelle gemäß § 8 ein Lattenpegel, bestehend aus einer Pegellatte (fest installierte Messlatte) und mindestens drei Pegelfestpunkten, einzurichten. (2) Zur Erfassung des Wasserstandes ist in der Regel ein automatisiertes…