§ 23 Ermittlung der Verdunstung
In Kraft seit 22. Dezember 2006
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WKEV
Gliederung
4. Teil Beobachtung und Messung des atmosphärischen Bereiches
§ 23 Ermittlung der Verdunstung
(1) Die potentielle Evaporation von freien Wasseroberflächen ist an den Messstellen mittels einer Verdunstungswanne vom Typ GGI-3000 zu messen. Diese wird im Boden eingegraben, damit die Wassertemperatur von der Erdbodentemperatur mitbestimmt wird.
(2) Die Verdunstungsmessung erfolgt bei eisfreier Wasseroberfläche der Verdunstungswanne um 7.00 Uhr MEZ im Zuge der Niederschlags- und Lufttemperaturmessung.
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