§ 5 Schlussbestimmungen
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Richtlinien zur Anwendung des Standardkostenmodells auf Informationsverpflichtungen für Bürger/innen und für Unternehmen (Standardkostenmodell-Richtlinien), BGBl. II Nr. 278/2009, außer Kraft.
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