Anl. 1
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
Die vereinfachte Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:
Wirkungsdimension Soziales | Fragen |
1. Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen | Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen, d.h. auf die Rechtsstellung der Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer bezüglich Entgelt, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie auf die Arbeitszeit oder die Gesundheit oder die Sicherheit von Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmern? |
2. Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt | Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf die öffentliche Nachfrage oder indirekt auf die private oder Auslandsnachfrage aufgrund budgetär wirksamer Maßnahmen in den nächsten fünf Jahren? |
3. Auswirkungen auf die Europa-2020-Sozialzielgruppe | Hat die Regelung/das Vorhaben aufgrund der Änderung der Nettoeinkommen (beispielsweise durch eine Änderung von Sozialleistungen, Sozialbeiträgen) Auswirkungen auf die Europa-2020-Sozialzielgruppe? |
4. Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teil habe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt) | Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung 1. im Hinblick auf deren Beschäfti gungssituation (Änderungen bei der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes oder der Arbeitslosenrate) oder 2. außerhalb der Arbeitswelt (wie etwa in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Bauen, Verkehr, Information, Kommuni kation)? |
5. Auswirkungen auf die Personen, die Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz beziehen | Wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Pflegegeld werden von der Regelung/vom Vorhaben direkt oder indirekt (weil sich die Regelung/das Vorhaben auf pflegende Angehörige oder soziale Dienste auswirkt) betroffen sein? |
Rückverweise
WFA-SV · WFA-Soziales-Verordnung
§ 6 Inkrafttreten
…1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. (2) Die Auswirkungen auf die Europa-2020-Sozialzielgruppe (Anlage 1 Z 3 und…
§ 3 Vereinfachte Abschätzung
…voraussichtlich wesentlich betroffen ist. Dabei ist zu schätzen, wie viele Personen durch das Regelungsvorhaben oder das sonstige Vorhaben in Hinblick auf die in Anlage 1 angeführten Fragestellungen betroffen sein könnten. Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind die Nachfrageeffekte der Maßnahme zu beurteilen.…