Anl. 2
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
Die vertiefende Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:
Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf die Position von KonsumentInnen in Bezug auf folgende Faktoren: | Vertiefende Fragen |
Angebot und Versorgungssicherheit? | Welche Auswirkungen sind auf das Angebot an Waren und Dienstleistungen bezüglich Verfügbarkeit und Qualität zu erwarten? Wie wird die Versorgungssicherheit insbesondere bei Waren oder Dienstleistungen „von allgemeinem Interesse“ beeinflusst? Wieviele KonsumentInnen sind voraussichtlich betroffen? |
Rechtsposition und Rechtsdurchsetzung? | Welche Auswirkungen ergeben sich bezüglich der Rechtsposition von KonsumentInnen und ihrer Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung? Wieviele KonsumentInnen sind voraussichtlich betroffen? |
finanzielle Position? | Wie wird sich die finanzielle Position der KonsumentInnen ändern? Welche quantitativen Auswirkungen sind für die finanzielle Situation von KonsumentInnen in einem typischen Folgejahr zu erwarten? |
Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf | Vertiefende Fragen |
Konsumentenschutz-Einrichtungen (zB Beratungseinrichtungen) sowie staatlich anerkannte Schuldenberatung? | Wird die Rechtsposition der Konsumentenschutz-Einrichtungen geändert? Wie wird sich der Beratungsaufwand ändern? |
Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf | Vertiefende Fragen |
die Gesundheit und/oder Sicherheit von KonsumentInnen in Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen? | Wie wird die Gesundheit und/oder Sicherheit der KonsumentInnen im Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen beeinflusst? Wieviele KonsumentInnen sind voraussichtlich betroffen? |
Rückverweise
WFA-KV · WFA-Konsumentenschutzpolitik-Verordnung
§ 3 Vertiefende Abschätzung
…1) Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen konsumentenschutzpolitischen Auswirkungen nach den Vorgaben in Anlage 2 genauer zu prüfen. (2) Nach den Vorgaben in Anlage 2 sind dabei eine qualitative Beschreibung und – sofern geeignete Daten zur Verfügung stehen –…