Bei der wirkungsorientierten Folgenabschätzung und der internen Evaluierung sind die Grundsätze der wirkungsorientierten Haushaltsführung gemäß Art. 51 Abs. 8 B-VG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BHG 2013 zu beachten, soweit diese jeweils in Betracht kommen. Weiters sind die Qualitätskriterien gemäß § 23 Abs. 2 und § 41 Abs. 1 BHG 2013 zu beachten. Diese umfassen die Relevanz, inhaltliche Konsistenz, Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit, Vergleichbarkeit und Überprüfbarkeit.
Rückverweise
WFA-GV · WFA-Grundsatz-Verordnung
§ 5 Systematische Schritte der wirkungsorientierten Folgenabschätzung
…1) Die Schritte der wirkungsorientierten Folgenabschätzung sind: 1. Problemanalyse, 2. Zielformulierung, 3. Maßnahmenformulierung, 4. Abschätzung der Auswirkungen in den betroffenen Wirkungsdimensionen und 5. Planung der internen Evaluierung. (2) Die wirkungsorientierte Folgenabschätzung ist für jedes Regelungsvorhaben oder Vorhaben…