§ 10d Ergebnisdarstellung — WFA-GV
(1) Die Ergebnisdarstellung der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung zielt darauf ab, die Wirkungszusammenhänge nachvollziehbar zu machen. Sie hat in geraffter, standardisierter Form die einzelnen Schritte der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung zu enthalten, insbesondere
1. Problemanalyse, Zielformulierung und gewählte Maßnahmen
2. die finanziellen Auswirkungen gemäß der in den WFA-FinAV festgelegten Vorgaben.
(2) Der Ergebnisdarstellung ist die Berichtsstruktur gemäß Anlage 3 zu Grunde zu legen. Dies steht einer flexiblen Gestaltung nicht entgegen.
Anl. 3 WFA-GV · WFA-GV · WFA-Grundsatz-Verordnung
Anl. 3 WFA-Grundsatz-Verordnung
…Anlage 3 zu § 10d Abs. 2 Schritt Inhalt Teilbereiche Bezeichnung des Vorhabens Bezeichnung des Vorhabens Problemanalyse Grund des Tätigwerdens Problem Ursachen Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung von Unionsrecht Ausmaß…
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