§ 10d Ergebnisdarstellung
In Kraft seit 01. April 2015
Up-to-date
(1) Die Ergebnisdarstellung der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung zielt darauf ab, die Wirkungszusammenhänge nachvollziehbar zu machen. Sie hat in geraffter, standardisierter Form die einzelnen Schritte der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung zu enthalten, insbesondere
1. Problemanalyse, Zielformulierung und gewählte Maßnahmen
2. die finanziellen Auswirkungen gemäß der in den WFA-FinAV festgelegten Vorgaben.
(2) Der Ergebnisdarstellung ist die Berichtsstruktur gemäß Anlage 3 zu Grunde zu legen. Dies steht einer flexiblen Gestaltung nicht entgegen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden