§ 10c Finanzielle Auswirkungen
In Kraft seit 01. April 2015
Up-to-date
Die finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte sind gemäß § 17 Abs. 4 Z 3 BHG 2013 auf Grund der WFA-FinAV abzuschätzen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden