§ 5
In Kraft seit 01. April 2015
Up-to-date
§ 5 — WFA-FinAV
Die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen ist im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß § 17 Abs. 2 BHG 2013 vorzunehmen und umfasst die Prüfung (§ 6), Berechnung (§ 8 und § 9) und Ergebnisdarstellung (§ 7 und § 10).