WFA-FinAV
Gliederung
2. Abschnitt Durchführung der Abschätzung der finanziellen Auswirkungen
§ 10 Ergebnisdarstellung
Die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen ist im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung in einem eigenen Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte“ darzustellen und zu erläutern. Die Details der Berechnungen gemäß § 8 Abs. 5 sind als Anlage beizufügen.
Vorhabensverordnung
§ 3 Koordinationspflichten
…1 und 2 umfassten Vorhaben gemäß § 57 BHG 2013 ist die Ergebnisdarstellung auf die Darstellung der finanziellen Auswirkungen gemäß § 10 WFA-FinAV zu beschränken. Dafür ist der Finanzielle-Auswirkungen-Rechner gemäß § 12 WFA-FinAV zu verwenden. Die haushaltsleitenden Organe haben auf Ersuchen der Bundesministerin für…
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