§ 10 Ergebnisdarstellung
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
Die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen ist im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung in einem eigenen Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte“ darzustellen und zu erläutern. Die Details der Berechnungen gemäß § 8 Abs. 5 sind als Anlage beizufügen.
Rückverweise
Vorhabensverordnung
§ 3 Koordinationspflichten
…1 und 2 umfassten Vorhaben gemäß § 57 BHG 2013 ist die Ergebnisdarstellung auf die Darstellung der finanziellen Auswirkungen gemäß § 10 WFA-FinAV zu beschränken. Dafür ist der Finanzielle-Auswirkungen-Rechner gemäß § 12 WFA-FinAV zu verwenden. Die haushaltsleitenden Organe haben auf Ersuchen der Bundesministerin für…