BundesrechtVerordnungenWaldbrand-Pauschaltarifverordnung

Waldbrand-Pauschaltarifverordnung

WaPV
In Kraft seit 01. Juli 2024
Up-to-date

§ 1

Die Pauschaltarife für die Waldbrandbekämpfungskosten betreffend Kleinbrände, Mittelbrände und Großbrände werden wie folgt festgelegt:

Pauschalbetrag in Euro nach Art und Dauer der Brandbekämpfung
normal bis zu 24 h normal über 24 h normal über 48 h erschwert bis zu 24 h erschwert über 24 h erschwert über 48 h
Kleinbrand 1 200 1 200 1 200 2 400 2 400 2 400
Mittelbrand 5 000 24 000 36 000 9 000 48 000 72 000
Großbrand 24 000 24 000 36 000 48 000 48 000 72 000

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft.