§ 5a Elektronischer Rechtsverkehr mit dem Gerichtshof der Europäischen Union im Vorabentscheidungsverfahren
In Kraft seit 17. Januar 2020
Up-to-date
In Vorabentscheidungsverfahren können Ausfertigungen des Verwaltungsgerichtshofes gemäß Beschluss des Europäischen Gerichtshofes vom 16. Oktober 2018 über die Einreichung und die Zustellung von Verfahrensschriftstücken im Wege der Anwendung e-Curia, ABl. Nr. L 293 vom 20.11.2018, S. 36, im Wege der Informatikanwendung mit der Bezeichnung „e-Curia“ beim Gerichtshof der Europäischen Union auf elektronischem Weg eingereicht und von diesem dem Verwaltungsgerichtshof zugestellt werden.
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