§ 6 Baugenehmigung und Bauentwurf
In Kraft seit 27. Februar 2009
Up-to-date
Dem Antrag um Erteilung der Baugenehmigung für den Bau der wieder aufzustellenden Seilbahn an einem neuen Standort ist ein Bauentwurf gemäß Seilbahngesetz 2003 anzuschließen.
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