§ 5 Konzession, Genehmigung
In Kraft seit 27. Februar 2009
Up-to-date
Die Konzession gemäß § 21 Seilbahngesetz 2003 wird für eine wieder aufzustellende Seilbahn in der Regel für 20 Jahre verliehen. Genehmigungen gemäß § 110 Seilbahngesetz 2003 werden für wieder aufzustellende nicht öffentliche Seilbahnen unbefristet erteilt.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden