Das Wiederaufstellen beinhaltet die Demontage, den Transport und die Montage an einem neuen Standort, wobei der überwiegende Teil einer bestehenden Seilbahn, mit Ausnahme der Infrastruktur, weiter verwendet wird. Als Wiederaufstellen gilt nicht die Zusammensetzung einer Seilbahn aus gebrauchten Baugruppen mehrerer Seilbahnen. Im Zuge der Wiederaufstellung können einzelne Bauteile und/oder Baugruppen der bestehenden Seilbahn auch in nicht identischer oder nicht ähnlicher Bauart ersetzt werden.
Rückverweise
VWaSeilb 2009 · Wiederaufstellen einer Seilbahn – Verordnung Wiederaufstellen
§ 1 Anwendungsbereich
…1) Diese Verordnung findet Anwendung auf das Wiederaufstellen von 1. Seilbahnen gemäß § 2 Seilbahngesetz 2003, die vor dem 3. Mai 2004 in Österreich bereits in Betrieb gestanden sind oder mit deren Errichtung vor dem 3. …