§ 4 Erstattung der Funktionsgebühr
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
Versicherungsunternehmen haben die zu entrichtende Funktionsgebühr für den Zeitraum vom 1. Jänner bis 30. Juni am darauf folgenden 1. Juli und für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember am darauf folgenden 1. Jänner jedes Jahres der FMA zu ersetzen.
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