Als Aktivposten „Hypothekenforderungen“ gemäß § 144 Abs. 2 B. III. 4. VAG 2016 sind Forderungen auszuweisen, für die dem bilanzierenden Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen Pfandrechte an Grundstücken zustehen, sofern ungeachtet allfälliger weiterer Sicherheiten der Wert der belasteten Objekte allein ausreicht, um durch deren Verwertung die Befriedigung der Forderungen zu gewährleisten.
Rückverweise
VU-RLV · Versicherungsunternehmen-Rechnungslegungsverordnung
§ 1 Anwendungsbereich
…1) Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Rechnungslegung und Konzernrechnungslegung von: 1. Versicherungsunternehmen gemäß § 5 Z 1 VAG 2016, 2. Rückversicherungsunternehmen gemäß § 5 Z 2 VAG 2016, 3. kleinen Versicherungsunternehmen gemäß §…
§ 19 Dotationskapital, Verrechnungsposten mit der Zentrale
…“ gemäß § 144 Abs. 3 A. II. VAG 2016 haben Zweigniederlassungen eines Drittland-Versicherungs- oder Drittland-Rückversicherungsunternehmens gemäß § 5 Z 18 VAG 2016 jenen Kapitalbetrag auszuweisen, der der Zweigniederlassung auf Dauer zur Verfügung gestellt wird. (2) Als Aktivposten „Verrechnungsposten mit der…