(1) Als Aktivposten „Forderungen aus dem direkten Versicherungsgeschäft an Versicherungsnehmer“ gemäß § 144 Abs. 2 D. I. 1. VAG 2016 sind insbesondere Forderungen aus der Prämienverrechnung auszuweisen sowie Forderungen aus der Verrechnung von Nebenleistungen und Kostenersätzen der Versicherungsnehmer auszuweisen.
(2) Als Aktivposten „Forderungen aus dem direkten Versicherungsgeschäft an Versicherungsvermittler“ gemäß § 144 Abs. 2 D. I. 2. VAG 2016 sind insbesondere Forderungen aus der Provisions- und Spesenverrechnung auszuweisen. Provisionsvorschüsse sind nur dann zu erfassen, wenn ein Rückforderungsanspruch besteht.
(3) Als Aktivposten „Forderungen aus dem direkten Versicherungsgeschäft an Versicherungsunternehmen“ gemäß § 144 Abs. 2 D. I. 3. VAG 2016 sind insbesondere Abrechnungsforderungen aus dem Mitversicherungsgeschäft auszuweisen.
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