BundesrechtVerordnungenVerrechnungspreisdokumentationsgesetz-Durchführungsverordnung§ 5

§ 5Dokumentation der unternehmensgruppeninternen Finanztätigkeiten

In Kraft seit 22. Dezember 2016
Up-to-date

Die „Dokumentation der unternehmensgruppeninternen Finanztätigkeiten“ hat zu enthalten:

1. eine allgemeine Beschreibung der Finanzierung der multinationalen Unternehmensgruppe, einschließlich wesentlicher Vereinbarungen mit unternehmensgruppenfremden Kreditgebern,

2. die Identifizierung der Geschäftseinheiten der multinationalen Unternehmensgruppe, die eine wesentliche Finanzierungsfunktion ausüben, wobei die Staaten oder Gebiete, nach deren Rechtsvorschriften diese organisiert sind, und der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung anzuführen sind, und

3. eine Beschreibung der Verrechnungspreispolitik der multinationalen Unternehmensgruppe in Bezug auf Finanzierungsvereinbarungen zwischen verbundenen Unternehmen.

Rückverweise