§ 7 Einschlägige Hochschulausbildung – Speichertätigkeiten
In Kraft seit 05. April 2017
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Als einschlägige Hochschulausbildung gilt für Bergbaubetriebe mit überwiegend Speichertätigkeiten, wenn gasförmige oder flüssige Kohlenwasserstoffe gespeichert werden, eine erfolgreich abgeschlossene Universitätsausbildung in einem der folgenden Studien:
1. Erdölwesen,
2. International Study Program in Petroleum Engineering an der Montanuniversität Leoben,
3. Petroleum Engineering.
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