§ 50 Außerkrafttreten
In Kraft seit 05. April 2017
Up-to-date
VPB-V 2017
Gliederung
6. Hauptstück Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 50 Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über verantwortliche Personen im Bergbau 2011, BGBl. II Nr. 304/2011, außer Kraft.
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