§ 45 Kenntnis über Rechtsvorschriften
In Kraft seit 05. April 2017
Up-to-date
VPB-V 2017
Gliederung
Für den Nachweis der hinreichenden Kenntnis der im § 174 Abs. 1 MinroG angeführten Rechtsvorschriften gilt § 40 sinngemäß.
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