VPB-V 2017
Gliederung
2. Hauptstück Betriebsleiter und Betriebsaufseher
4. Abschnitt Prüfung der Kenntnis der Rechtsvorschriften
§ 36 Zeugnis
Bei bestandener Prüfung ist ein Zeugnis auszustellen. Die Prüfung kann wiederholt werden, wenn sie nicht bestanden wurde.
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