§ 19 Lehrveranstaltung einschlägiger Art – Gewinnungstätigkeiten
In Kraft seit 05. April 2017
Up-to-date
VPB-V 2017
Gliederung
2. Hauptstück Betriebsleiter und Betriebsaufseher
1. Abschnitt Vorbildung
§ 19 Lehrveranstaltung einschlägiger Art – Gewinnungstätigkeiten
Für Kleinbetriebe geringer Gefährlichkeit mit überwiegend Gewinnungstätigkeiten gilt eine erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung gemäß Anlage 1 als Lehrveranstaltung einschlägiger Art.
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