§ 11 Einschlägige Hochschulausbildung – Elektrotechnische Angelegenheiten
In Kraft seit 05. April 2017
Up-to-date
VPB-V 2017
Gliederung
2. Hauptstück Betriebsleiter und Betriebsaufseher
1. Abschnitt Vorbildung
§ 11 Einschlägige Hochschulausbildung – Elektrotechnische Angelegenheiten
Als einschlägige Hochschulausbildung gilt für Bergbaubetriebe mit überwiegend elektrotechnischen Angelegenheiten eine erfolgreich abgeschlossene Universitätsausbildung in einem der folgenden Studien:
1. Elektrotechnik,
2. Elektrotechnik und Informationstechnik
3. Montanmaschinenwesen – Automatisierungstechnik,
4. Montanmaschinenbau,
5. Industrielle Energietechnik.
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