§ 6 Neuwahlen
In Kraft seit 01. Januar 2006
Up-to-date
Ist sowohl die Funktion der Vertrauensperson als auch die des (der) Stellvertreter(s) erloschen (§ 37d Abs. 4 ZDG) oder hat eine Abberufung nach § 18 stattgefunden, so ist eine Neuwahl durchzuführen.
Rückverweise
VP-WO · Vertrauenspersonen-Wahlordnung
§ 7 Wahltag, Stichtag und Wahlort
…Zivildienstpflichtigen zugewiesen waren, hat die Wahl spätestens fünf Wochen ab erneuter Zuweisung der entsprechenden Anzahl von Zivildienstpflichtigen zu erfolgen. In den Fällen des § 6 ist die Wahl so anzusetzen, dass sie spätestens fünf Wochen nach Einlangen der Mitteilung über das die Neuwahl erfordernde Ereignis beim Rechtsträger der Einrichtung stattfinden kann. (2) Als Stichtag für die Feststellung der Wahlberechtigung gilt…