§ 10 Natürliche optische Strahlung
In Kraft seit 09. Juli 2010
Up-to-date
Der Schutz von Arbeitnehmer/innen vor Gefahren durch natürliche optische Strahlung ist gemäß §§ 4, 5, 12 bis 15, 33 Abs. 5, 66, 69 und 70 ASchG zu berücksichtigen.
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