§ 16 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
In Kraft seit 26. Januar 2006
Up-to-date
Durch diese Verordnung werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt:
1. Richtlinie 2003/10/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm), ABl. Nr. L 42 vom 15.02.2003 S. 38;
2. Richtlinie 2002/44/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen), ABl. Nr. L 177 vom 06.07.2002 S. 13.
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