Vergällungsmittel sind Waren, die, dem Alkohol schon in geringen Mengen beigemischt, verhindern, daß dieser als Lebensmittel oder Verzehrprodukt konsumiert oder zur Herstellung von Lebensmitteln oder Verzehrprodukten verwendet werden kann. Vergällungsmittel sind insbesondere folgende Waren:
1. Methylethylketon:
Äußere Beschaffenheit: farblose, klare Flüssigkeit mit charakteristischem ketonartigem Geruch.
Dichte bei 20 ºC: = 0,805 bis 0,807.
Siedepunkt: 79,6 bis 80 ºC
Siedeverhalten: Werden 100 cm 3 Methylethylketon übergetrieben, so sollen bei 77 ºC höchstens 5 cm 3 und bei 81 ºC mindestens 90 cm 3 übergegangen sein.
2. Schellack:
Äußere Beschaffenheit: hellgelbe bis dunkelbraune leicht zerbrechliche Blättchen.
Löslichkeit in Alkohol: 6 g Schellack werden mit 100 cm 3 Alkohol 24 Stunden unter öfterem Umschütteln bei Zimmertemperatur stehengelassen, anschließend durch ein gewogenes Filter abfiltriert und mit Alkohol gut nachgewaschen. Das Filter mit Rückstand wird bei 100 ºC getrocknet und dann gewogen. Es soll nicht mehr als 0, 3 g Rückstand bleiben.
Löslichkeit in Ethylether und Petroleumbenzin: Werden 5 g gepulverter Schellack mit Ethylether ausgezogen, so verbleiben 4,5 g Rückstand, mit Petroleumbenzin mindestens 4 g Rückstand.
Schmelzpunkt: 60 bis 100 ºC.
Verseifungszahl: 185 bis 210
3. Petroleumbenzin:
Äußere Beschaffenheit: leicht bewegliche, farblose, nicht fluoreszierende Flüssigkeit mit eigenartigem Geruch.
Dichte bei 20 ºC: 0,600 bis 0,700.
Siedeverhalten: Werden 100 cm 3 Petroleumbenzin übergetrieben, so sollen bis 55 ºC höchstens 20 cm 3 und bis 75 ºC mindestens 90 cm 3 übergegangen sein.
Löslichkeit in Wasser: Werden 40 cm 3 Petroleumbenzin mit 40 cm 3 Wasser durchgeschüttelt, so soll nach Trennung der Flüssigkeit die obere Schicht mindestens 38 cm 3 betragen.
Löslichkeit in Alkohol: Werden 80 cm 3 Petroleumbenzin mit 20 cm 3 Alkohol durchgeschüttelt, so soll eine klare Lösung entstehen.
4. Toluol:
Äußere Beschaffenheit: farblose, stark lichtbrechende Flüssigkeit mit eigenartigem Geruch.
Dichte bei 20 ºC: 0,866 bis 0,867.
Siedepunkt: 111 ºC.
Löslichkeit in Wasser: Werden 40 cm 3 Toluol mit 40 cm 3 Wasser durchgeschüttelt, so soll nach Trennung der Flüssigkeit die obere Schicht mindestens 38 cm 3 betragen.
Löslichkeit in Alkohol: Werden 80 cm 3 Toluol mit 20 cm 3 Alkohol durchgeschüttelt, so soll eine klare Lösung entstehen.
5. Ethylether:
Äußere Beschaffenheit: farblose, leicht bewegliche, flüchtige Flüssigkeit mit eigenartigem Geruch.
Dichte bei 20 ºC: 0,712 bis 0,718.
Siedepunkt: 34 bis 36 ºC.
Löslichkeit: in Alkohol leicht löslich.
6. Cyclohexan:
Äußere Beschaffenheit: Farblose, klare, leicht brennbare Flüssigkeit.
Dichte bei 20 ºC: 0,788.
Siedepunkt: 80,7 ºC.
Löslichkeit: in Wasser unlöslich, in Alkohol löslich.
7. Phthalsäurediethylester:
Äußere Beschaffenheit: farblose Flüssigkeit mit bitterem Geschmack.
Dichte bei 20 ºC: 1,118 bis 1,128
Siedepunkt: 294 bis 302 ºC.
Der Gehalt an Phthalsäurediethylester soll mindestens
97,5% mas betragen.
8. Thymol:
Äußere Beschaffenheit: Farblose Kristalltafeln oder kristallines Pulver mit thymianartigem Geruch und brennendem Geschmack.
Löslichkeit: Thymol ist in Wasser wenig, in Alkohol, Äther,
Chloroform und Natronlauge leicht löslich.
Schmelzpunkt: 45 bis 51 ºC.
Verhalten in essigsaurer Lösung: Werden einige Körnchen Thymol in 1 cm 3 Eisessig gelöst, so soll nach Zusetzen von 6 Tropfen Schwefelsäure (Dichte 1,84) und 1 Tropfen Salpetersäure (Dichte 1,40) eine dunkelgrüne Farbe entstehen.
9. Kampfer:
Äußere Beschaffenheit: farblose bis weiße Kristalle von charakteristischem Geruch und brennendem Geschmack. Beim Erwärmen in einer offenen Schale verflüchtigt sich Kampfer vollständig. Beim Anzünden verbrennt er mit rußender Flamme.
Löslichkeit: Kampfer ist in Wasser nur wenig, in Alkohol, Ethylether, Aceton und Chloroform leicht löslich.
Schmelzpunkt: 175 bis 178 ºC.
10. Karbolsäure:
Äußere Beschaffenheit: Verflüssigte Karbolsäure soll eine farblose oder rötlich gefärbte Flüssigkeit mit eigenartigem Geruch sein.
Dichte bei 20 ºC: 1,066 bis 1,071.
Verhalten gegen Eisenchlorid: Werden einige Tropfen Karbolsäure in Wasser gelöst und mit 0,5 cm 3 Eisenchloridlösung versetzt, so soll eine blauviolette Färbung auftreten.
11. Essig:
Essigsäure, entsprechend den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen oder Speiseessig entsprechender Konzentration an wasserfreier Essigsäure.
Rückverweise
VO-Vergällung · Vergällung von Alkohol
§ 2
…und in den in Abschnitt III dieses Anhanges aufgelisteten Mitgliedstaaten zusätzliche Denaturierungsverfahren angewandt werden. (2) Für Vergällungen gemäß § 17 Abs. 5 und 6 des Alkoholsteuergesetzes sind Vergällungsmittel, die den Voraussetzungen des § 6 entsprechen, einzusetzen.…