In Kraft seit 24. November 2020
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§ 1 — VO über die Gewährung eines FKZ 800.000
Die Gewährung eines Fixkostenzuschusses 800.000 (FKZ 800.000) zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des COVID-19-Ausbruchs durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) hat den Richtlinien gemäß Anhang zu entsprechen.
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