In Kraft seit 01. Januar 1995
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In Verschlußbrennereien sind an Destillationskolonnen Temperaturmeßgeräte zur Überwachung der austretenden Flüssigkeiten, an Destillationskolonnen, die ausschließlich der Reinigung dienen, gesicherte Fernschreibethermometer zur Überwachung des Lutterwassers anzubringen.
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